Stadterneuerung

Stadterneuerung - als eine zentrale Aufgabe der Stadtentwicklung - hat zu einer deutlichen Aufwertung der vorwiegend gründerzeitlichen Gebiete der Innenstadt und der Bezirkszentren geführt.


Aufgrund des erreichten Erneuerungsstandes der Wohnsubstanz wurde im Jahr 2002 eine Neuausrichtung des Stadterneuerungsprogramms beschlossen. Dies führte zu einer Verschiebung der Prioritäten in der zentralen Programmplanung auf die Leitziele:

  • Verbesserung der lokalen sozialen und kulturellen Infrastruktur (Grundschulen, Kitas, Einrichtungen für Jugendliche).
  • Initiierung von Aufwertungsprojekten im öffentlichen Raum zur Erhöhung der Gestalt- und Aufenthaltsqualität (Straßen, Plätze, Spielplätze).

Diese Zielsetzungen finden sich in den Leitsätzen zur Stadterneuerung für Sanierungsgebiete vom 1. Februar 2005 wieder. Dabei wird ein sehr weitgehender Begriff der Stadterneuerung verwendet, indem Handlungsschwerpunkte der so- zialen Stadterneuerung umfassend mit einbezogen werden.
Die Interessen der betroffenen Bevölkerungsgruppen werden zum Orientierungspunkt für die Durch- führung von Sanierungsmaßnahmen, die geforderte Bildung von Betroffenenvertretungen soll den institutionellen Rahmen für mehr Beteiligung an Entscheidungen und die Übernahme lokaler Verantwortung bilden.

Die Entwicklung der Quartiere ist insbesondere unter der Maßgabe zu betrachten, dass stabilisierende Bevölkerungsgruppen (z.B. junge Familien oder qualifizierte Fachkräfte) zuziehen und gleichzeitig die wachsende Zahl der älteren Bewohnerinnen und Bewohner ihr Leben ihren Bedürfnissen entsprechend gestalten können.
Das bedeutet auch, dass verstärkt Anstrengungen zur Weiterentwicklung des lokalen Gewerbes unternommen werden können, die Stabilisierung von Quartieren durch Beschäftigung schaffende Maßnahmen ist unstrittig.

Gerade für junge Familien ist ausschlaggebend, in den Quartieren auf verbesserte Arbeits-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen zugreifen zu können, was - entgegen dem Trend der letzten Jahre - die bauliche Aufwertung dieser Einrichtungen bedeutet. Dabei ist im Hinblick auf die Finanzsituation Berlins grundsätzlich eine Konzentration der Fördermittel auf die Erneuerung der öffentlichen Infrastruktur, zur Aufwertung des Wohnumfeldes und auf die für Berlin obliegenden Aufgaben der weiteren Sanierungs- vorbereitung erfolgt. Erneuerungen in der Altbausubstanz können nur dann vorgenommen werden, wenn Maßnahmen zunehmend mit privatem Kapital finanziert werden.