Investive Maßnahmen Bau

Das ZIS-Teilprogramm Soziale Stadt besitzt eine erhebliche Impulswirkung für öffentliche und private Investitionen in den bestehenden Quartiersmanagementgebieten. Es mobilisiert vorhandene Kräfte in allen Bereichen und eröffnet damit zusätzliche Chancen, den Prozess der Aufwertung und Stabilisierung in den benachteiligten Quartieren gestalten zu können. Dabei hat sich die Wirkung von baulich investiven Maßnahmen als „Initialzündung“ für die Akzeptanz des gesamten Verfahrens erwiesen. Das drückt sich insbesondere in der Aktivierung der Bürgerinnen und Bürger aus. Es hat sich gezeigt, dass die Bereitstellung und bürgernahe Umsetzung von Investitionsmitteln in den seit 1999 bestehenden Quartiersmanagementgebieten erheblich zu einem Mentalitäts- wechsel beigetragen hat.


Auch in Zukunft sollen die baulich investiven Maßnahmen eine hohe Signalwirkung im Quartier entfalten und die Ziele der integrierten Handlungskonzepte in den jeweiligen Quartieren unterstützen.


Die Einzel-Maßnahmen sollen sowohl Defizite beseitigen als auch vorhandene Flächen und Einrichtungen so verbessern, dass für das Gesamt-Gebiet eine Aufwertung und ein Imagegewinn erzielt wird.


Besonders berücksichtigt werden u.a. Vorhaben, bei denen:

  • die vorhandenen Ressourcen vernetzt werden (Entwicklung von Projekten unter Einbeziehung möglichst vieler Akteure vor Ort und Kooperanten wie öffentliche Einrichtungen, Wohnungsbaugesellschaften und Fachressorts des Bezirksamtes)
  • durch Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner in den Planungsprozess Vernetzung und Aufbau von Nachbarschaften befördert werden
  • sich die baulichen Maßnahmen an ökologischen Standards orientieren (vgl. hierzu „Leitfaden ökologisches Bauen – Anforderungen an Baumaßnahmen“ SenStadt 2007
  • Eigenmittel, Fördergelder anderer Programme oder Sponsoring unterstützend herangezogen werden.

Baulich investive Maßnahmen können bei den jeweiligen Gebietsbeauftragten (Stadtteil- und Quartiersmanagement-Teams) angemeldet werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.