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Zu diesen Projektsteuerungsleistungen gehören:
- Entscheidungen zu Organisation und Personal und deren Fortschreibung
- Terminplanung und deren Überwachung
- Kontrolle der Einhaltung von Förderbedingungen
- Überwachung und Anpassung des Finanzplanes
- Mittelverwaltung einschließlich Einrichtung von Maßnahmekonten
- Erteilung von Aufträgen (einschließlich Vergabeverfahren)
- Prüfung von Rechnungen; Veranlassung von Auszahlungen (inkl. Mahnungen)
- Buchhaltung einschließlich Jahresabschluss
- Durchführung von Zahlungsabrufen beim Zuwendungsgeber
- Koordination von Projektakteuren
- Supervision der Projektdurchführung
- Dokumentation des Projektverlaufs
- Veranlassung und Koordination von Publizitätsmaßnahmen
- Erstellung von Sachberichten und Verwendungsnachweisen
Für solche Projektsteuerungsleistungen können im Finanzplan maximal Kosten in der u.g. Höhe angesetzt werden, wobei originäre Projektkosten die Personal- und Sach- ausgaben eines Projektes sind.
Gesamtkosten des Projekts |
Höhe Steuerungsleistungen |
unter 10.000 € (QF 1/2) |
5 % der originären Projektkosten |
10.000 € - 24.999 € |
1.250 € |
25.000 € - 249.999 € |
5 % der originären Projektkosten |
mehr als 250.000 € |
12.500 € |
Bei der Abrechnung sind die entstandenen Kosten einzeln nachzuweisen. Dies geschieht bei Einsatz eigenen Personals durch Stundenzettel und Lohnjournale derjenigen Mitarbeiter, die diese Aufgaben übernommen haben. Bei extern erbrachten Leistungen sind die Rechnungen und eine Dokumentation des Vergabeverfahrens vorzulegen.
Eine Abrechnung auf Basis von Pauschalen (anteilig auf die Projektsumme oder als Unternehmensstundensätze) ist unzulässig.
Bei öffentlichen Stellen können selbst erbrachte Leistungen nicht Bestandteil der Förderung sein. Der Wert der erbrachten Leistungen wird in diesem Fall aber als Eigenleistung anerkannt.
Hinweis: Aufgaben der Gebietskoordination o.ä. sind keine Projektsteuerungsleistungen in diesem Sinne. Solche Leistungen sind auszuschreiben, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben und dann gemäß dem Angebot zu vergüten.
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