Projektsteuerungsleistungen bei Vorhaben nicht-baulicher Art


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Zu diesen Projektsteuerungsleistungen gehören:


Für solche Projektsteuerungsleistungen können im Finanzplan maximal Kosten in der u.g. Höhe angesetzt werden, wobei originäre Projektkosten die Personal- und Sach- ausgaben eines Projektes sind.

Gesamtkosten des Projekts

Höhe Steuerungsleistungen

unter 10.000 € (QF 1/2)

5 % der originären Projektkosten

10.000 € - 24.999 €

1.250 €

25.000 € - 249.999 €

5 % der originären Projektkosten

mehr als 250.000 €

12.500 €


Bei der Abrechnung sind die entstandenen Kosten einzeln nachzuweisen. Dies geschieht bei Einsatz eigenen Personals durch Stundenzettel und Lohnjournale derjenigen Mitarbeiter, die diese Aufgaben übernommen haben. Bei extern erbrachten Leistungen sind die Rechnungen und eine Dokumentation des Vergabeverfahrens vorzulegen.
Eine Abrechnung auf Basis von Pauschalen (anteilig auf die Projektsumme oder als Unternehmensstundensätze) ist unzulässig.
Bei öffentlichen Stellen können selbst erbrachte Leistungen nicht Bestandteil der Förderung sein. Der Wert der erbrachten Leistungen wird in diesem Fall aber als Eigenleistung anerkannt.

Hinweis: Aufgaben der Gebietskoordination o.ä. sind keine Projektsteuerungsleistungen in diesem Sinne. Solche Leistungen sind auszuschreiben, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben und dann gemäß dem Angebot zu vergüten.


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