Geldwerte Leistungen / Eigenbelege

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Gemäß Ziffer 5.6 der Verwaltungsvorschrift (VV) Zukunftsinitiative Stadtteil (ZIS) 2007 sind nur tatsächlich getätigte Ausgaben innerhalb des Förderzeitraums förderfähig. D.h. es muss eine Zahlung des Fördernehmers an einen Dritten erfolgt sein.

Zusätzlich können Eigenbelege, die sich auf Sachleistungen oder Gemeinkosten beziehen, unter folgenden Bedingungen als förderfähig anerkannt werden:

Das heißt in den Eigenbelegen (und ggf. deren Anlagen) muss dargelegt werden:


Liegen die genannten Nachweise nicht vor, sind solche Aufwendungen nicht förderfähig, sie können dann nur als Eigenleistung anerkannt werden.


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