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Bewirtungsausgaben sind grundsätzlich nicht förderfähig. Sollten jedoch im Zuge der Durchführung eines Vorhabens (z.B. Kochprojekte) oder einer Veranstaltung Ausgaben für Bewirtungen in angemessener Höhe anfallen, die für die Umsetzung des Vorhabens erforderlich sind (z.B. zur Förderung der Mitwirkungsbereitschaft von Ehrenamtlichen oder wegen außergewöhnlicher Anstrengungen), so kann die Förderfähigkeit geprüft werden.
Bei der Einschätzung der Angemessenheit sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:
· Zielsetzung des Projektes
· Zielgruppe
· Dauer der Veranstaltung.
Bewirtungskosten können nur anerkannt werden, wenn sie im Antrag in einer gesonderten Position (unter den Sachkosten) angegeben wurden. Es ist im Antrag zu begründen, warum die Bewirtung erforderlich ist und warum die Kosten nicht von den Teilnehmern selbst aufgebracht werden können oder sollen.
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