Sicherheitseinbehalte

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Förderfähig sind gemäß EFRE-Verordnung nur tatsächlich getätigte Ausgaben.
Die Auszahlung der Sicherheitseinbehalte gegen Bankbürgschaft oder die Zahlung auf ein Banksperrkonto ist nur förderfähig, sofern über dessen Gelder der Auftraggeber
und der Auftragnehmer nur gemeinsam verfügen können.


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