Sicherheitseinbehalte

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Förderfähig sind gemäß EFRE-Verordnung nur tatsächlich getätigte Ausgaben.

Die Auszahlung der Sicherheitseinbehalte gegen Bankbürgschaft ist förderfähig. Die Zahlung auf ein Banksperrkonto ist nur förderfähig, sofern der Auftraggeber und der Auftragnehmer über die Gelder gemeinsam verfügen können.

Im Schreiben vom 20.02.2004 an das Bundesministerium für Wirtschaft hat der Generaldirektor der GD Regionalpolitik der EU-Kommission klargestellt, dass Zahlungen auf speziell gekennzeichnete eigene Konten, die sich weiterhin im Verfügungsbereich der öffentlichen Stellen befinden (Verwahrkonten), keine tatsächlich getätigten Ausgaben darstellen. Solche Zahlungen sind daher nicht förderfähig.


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