Abgaben auf Löhne und Gehälter

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Besteht eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entrichtung bestimmter Beiträge oder Gebühren auf Löhne und Gehälter, so sind diese förderfähig, sofern die Ausgaben vom Projektträger tatsächlich und endgültig zu tragen sind.
Neben dem Arbeitnehmerbrutto sind somit bei abhängig Beschäftigten auch Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege und Rentenversicherung sowie zur Berufs- genossenschaft (einschließlich Insolvenzgeld) förderfähig.


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