Bauvorhaben BA (Planungs- leistungen), Verfahren bei
(siehe Bauherrenleistungen)

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Gemäß den Vorgaben des Rechnungshofes sind investive Maßnahmen auf öffentlichen Flächen durch die bezirklichen Baudienststellen durchzuführen. Die Beauftragung Dritter mit klassischen Projektleitungsaufgaben (wie Auszahlungen, Vergabeentscheidungen etc.) ist damit ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Vergabe der Gesamtfördermittel en bloc im Sinne eines Generalübernehmers.
Zulässig ist hingegen die Beauftragung von Steuerungsleistungen unter der Beachtung der Vergabevorschriften. Zur Reduzierung des Aufwandes ist es selbstverständlich zulässig, die Projektsteuerung für mehrere Maßnahmen gemeinsam auszuschreiben.

Bei der Ergänzung bestehender Verträge sind deren ordentliche Vergabe sowie die Einhaltung der Grenzwerte für Zusatzaufträge zu beachten.
Planungsleistungen Externer (z.B. zur Erstellung der Bauplanungsunterlage, BPU) sind förderfähig. Mit der Aufnahme von Projekten in die Programmplanung besteht die Möglichkeit, Planungskosten aus den übertragenen Mitteln zu finanzieren, ohne dass diese gesondert beantragt werden müssen. Die Ausgaben sind dann bei einer späteren Antragstellung geltend zu machen.


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