
Bauvorhaben Bezirksamt (Planungs- leistungen), Verfahren bei
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Gemäß den Vorgaben des Rechnungshofes sind investive Projekte auf öffentlichen Flächen durch die bezirklichen Baudienststellen durchzuführen. Mit der Aufnahme von Projekten in die Programmplanung besteht die Möglichkeit, Planungskosten aus den übertragenen Mitteln zu finanzieren, ohne dass diese gesondert beantragt werden müssen. Die Ausgaben sind dann bei einer späteren Antragstellung geltend zu machen.
Förderfähig dabei sind:
- die Beauftragung von Steuerungsleistungen unter der Beachtung der Vergabe- vorschriften,
- zur Reduzierung des Aufwandes die gemeinsame Ausschreibung der Projekt- steuerung für mehrere Projekte,
- Planungsleistungen Externer (z.B. zur Erstellung der Bauplanungsunterlage (BPU)).
Nicht förderfähig dagegen sind:
- die Beauftragung Dritter mit klassischen Projektleitungsaufgaben (wie Aus- zahlungen, Vergabeentscheidungen etc.) (vgl. Anhang B des Rundschreibens SenStadt VI A Nr.7/2005) (siehe auch Bauherrenleistungen) sowie
- die Vergabe der Gesamtfördermittel en bloc im Sinne eines Generalübernehmers.
Bei der Ergänzung bestehender Verträge sind deren ordentliche Vergabe sowie die Einhaltung der Grenzwerte für Zusatzaufträge zu beachten.
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