Bauvorhaben Bezirksamt (Planungs- leistungen), Verfahren bei

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Gemäß den Vorgaben des Rechnungshofes sind investive Projekte auf öffentlichen Flächen durch die bezirklichen Baudienststellen durchzuführen. Mit der Aufnahme von Projekten in die Programmplanung besteht die Möglichkeit, Planungskosten aus den übertragenen Mitteln zu finanzieren, ohne dass diese gesondert beantragt werden müssen. Die Ausgaben sind dann bei einer späteren Antragstellung geltend zu machen.

Förderfähig dabei sind:

Nicht förderfähig dagegen sind:


Bei der Ergänzung bestehender Verträge sind deren ordentliche Vergabe sowie die Einhaltung der Grenzwerte für Zusatzaufträge zu beachten.


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