Eigenanteil Bezirke

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Wenn die Bezirke z.B. Planungsleistungen selber erbringen, handelt es sich um Eigen- leistungen, da keine tatsächlichen Zahlungen erfolgen. Die Leistungen sollen – soweit möglich – im Textfeld quantifiziert werden.
Die Darstellung in den förderfähigen Kosten sollte aufgrund des hohen Aufwands des Nachweises (u.a. Stunden- und Gehaltsnachweise) nur in den Fällen erfolgen, wo die Mittel zwingend als Kofinanzierung erforderlich sind, wie z.B. im Programm „Bildung im Quartier“.


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