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Die Ziffer 5.4 der Verwaltungsvorschrift (VV) ZIS 2007 gibt vor, dass sich die Fördernehmer mit Eigenleistungen von mindestens 10% an dem Gesamtvorhaben beteiligen. Dabei wird bewusst auf die Gesamtkosten und nicht die förderfähigen Kosten abgestellt. Dieser Eigenanteil kann in Form von Eigenmitteln (z.B. Geldmitteln) oder sonstigen Eigen- leistungen (z.B. ehrenamtlicher Tätigkeit, Planungsleistungen des Trägers, Material- nutzung etc.) erbracht werden.
Während der Einsatz von Eigenmitteln immer auch Zahlungsströme nach sich zieht, erfolgen bei den Eigenleistungen keine Zahlungen. Die Eigenleistungen werden nur im Textfeld des Antrages (2.4 b Eigenleistungen) beschrieben und – falls möglich – quantifiziert (z.B. entsprechend Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI) dargestellt.
Gesondert von den Eigenmitteln anzugeben sind Drittmittel. Darunter fallen die Mittel, die Sie von anderen Stellen und aus anderen Programmen für die Durchführung Ihres Projektes bekommen. Dies ist notwendig, um prüfen zu können, dass keine Doppelförderung erfolgt.
Für die Förderung ist zudem entscheidend, dass die für die Durchführung des Projektes notwendigen Gelder in der Zusammenschau von ZIS-Fördermitteln, Eigen- und Drittmitteln zur Verfügung stehen.
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