Eigenanteil: Eigenmittel und Eigenleistungen

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Ziffer 5.4 der Verwaltungsvorschrift (VV) ZIS 2007 gibt vor, dass sich die Fördernehmer mit Eigenleistungen von mindestens 10% an dem Gesamtvorhaben beteiligen sollen. Dabei wird bewusst auf die Gesamtkosten des Projektes und nicht nur auf die förderfähigen Kosten abgestellt. Dieser Eigenanteil kann in Form von Eigenmitteln (z.B. Geldmitteln) oder Eigenleistungen (z.B. ehrenamtlicher Tätigkeit, Planungsleistungen des Trägers, überlassene Räume, geliehenes Material etc.) erbracht werden.

Während der Einsatz von Eigenmitteln immer auch Zahlungsströme nach sich zieht, erfolgen bei den Eigenleistungen keine unmittelbaren Zahlungen. Die Eigenleistungen sollen im Textfeld des Antrages (2.3 b Eigenleistungen) beschrieben und – falls möglich – quantifiziert (z.B. entsprechend Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI) dargestellt werden.

Gesondert von den Eigenmitteln anzugeben sind Drittmittel. Darunter fallen die Mittel, die neben der ZIS-Förderung und den Eigenmitteln von anderen Stellen (Institutionen) und / oder aus anderen Programmen für die Durchführung des Projektes zur Verfügung gestellt werden. Bankdarlehen fallen z.B. auch unter die Drittmittel.
Dies ist erforderlich, um zum einen prüfen zu können, dass die Gesamtfinanzierung des Projektes in der Zusammenschau von ZIS-Fördermitteln, Eigen- und Drittmitteln gesichert ist und zum anderen, dass keine Doppelförderung erfolgt.


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