Einnahmeschaffende Projekte

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Einnahme schaffende Projekte im Sinne des Artikels 55 der EU-Verordnung 1083/2006 sind Vorhaben die Investitionen in Infrastrukturen betreffen, fĂŒr deren Nutzung direkte Abgaben erhoben werden, sowie Vorhaben, die den Verkauf oder die Verpachtung bzw. Vermietung von GrundstĂŒcken oder GebĂ€uden oder jede andere Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt betreffen.

WĂ€hrend bei soziokulturellen Projekten Einnahmen (z.B. aus TeilnehmergebĂŒhren) direkt, d.h. spĂ€testens beim Verwendungsnachweis, mit den Ausgaben zu verrechnen sind, ist dies bei Infrastrukturprojekten nicht möglich.
Hier entstehen Einnahmen (z.B. aus GebĂŒhren, Vermarktung, Verkauf oder Nutzung) erst nach Fertigstellung des Projektes. Dennoch sind auch hier solche durch die Förderung ermöglichten Einnahmen zu berĂŒcksichtigen (Verordnung (EG) Nr. 1083/2006, Artikel 55 und Methodologische Leitlinien).

Letztendlich bedeutet das, dass Einnahme schaffende Projekte dadurch charakterisiert sind, dass Einnahmen auch mehrere Jahre nach der Förderung anfallen.Entscheidend ist hier, ob Nettoeinnahmen entstehen, also Einnahmen, die höher sind als die laufenden Kosten fĂŒr Betrieb, Instandhaltung o.Ă€.

Wenn die Gesamtkosten (also einschließlich der Eigen- und Drittmittel) des Projektes mehr als 1 Mio. € betragen, sind die Einnahmen in der Regel durch eine objektive SchĂ€tzung mit Hilfe einer Kosten-Nutzen-Analyse zu ermitteln (Saldo zwischen Kosten und Nettoeinnahmen). Die Nettoeinnahmen vermindern die zuschussfĂ€higen Gesamtausgaben und somit auch den zu fördernden Betrag.
In diesen FÀllen ist mit der Programmservicestelle der Umfang der zulÀssigen Förderung zu klÀren.

Excel-Musterformular Einnahmen schaffende Investitionen


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