Einnahmeschaffende Projekte

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Einnahme schaffende Projekte im Sinne des Artikels 55 der EU-Verordnung 1083/2006 in der Fassung der EU-Verordnungen Nr. 1341/2008 und 539/ 2010 sind Vorhaben die Investitionen in Infrastrukturen betreffen, für deren Nutzung direkte Abgaben erhoben werden, sowie Vorhaben, die den Verkauf oder die Verpachtung bzw. Vermietung von Grundstücken oder Gebäuden oder jede andere Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt betreffen.

Während bei sozio-integrativen Projekten Einnahmen (z.B. aus Teilnehmergebühren) direkt, d.h. spätestens beim Verwendungsnachweis, mit den Ausgaben verrechnet werden, ist dies bei Infrastrukturprojekten oft nicht möglich.
Hier entstehen Einnahmen (z.B. aus Verkauf, Vermarktung oder Nutzung) häufig erst nach Abschluss des Projektes. Dennoch sind auch hier solche durch die Förderung ermöglichten Einnahmen zu berücksichtigen (Verordnung (EG) Nr. 1083/2006, Artikel 55 und Methodologische Leitlinien).

Letztendlich bedeutet das, dass Einnahme schaffende Projekte dadurch charakterisiert sind, dass Einnahmen auch mehrere Jahre nach der Förderung anfallen.Entscheidend ist hier, ob Nettoeinnahmen entstehen, also Einnahmen, die höher sind als die laufenden Kosten für Betrieb, Instandhaltung o.ä.

Wenn die Gesamtkosten (also einschließlich der Eigen- und Drittmittel) des Projektes mehr als 1 Mio. € betragen, sind die Einnahmen in der Regel durch eine objektive Schätzung mit Hilfe einer Kosten-Nutzen-Analyse zu ermitteln (Saldo zwischen Kosten und Nettoeinnahmen). Die Nettoeinnahmen vermindern die zuschussfähigen Gesamtausgaben und somit auch den Förderbetrag.
In diesen Fällen ist mit der Programmservicestelle der Umfang der zulässigen Förderung zu klären.

Excel-Musterformular Einnahmen schaffende Investitionen


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