Finanzplan, Änderungen


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Eine Änderung des bewilligten Finanzplanes im laufenden Verfahren ist erforderlich, sofern bei insgesamt unveränderten Gesamtkosten einzelne Kostenpositionen um mehr als 20 % überschritten werden.
In diesen Fällen ist ein Antrag über die PSS an die Förderstelle zu stellen. Im Rahmen der Quartiersfonds 1 und Quartiersfonds 2 Projekte müssen Änderungen des Zeit- und Kostenplanes mit dem Quartiersmanagement-Team abgestimmt werden.


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