Fristen für die Fördernehmer

Zurück zur Übersicht Stichwortverzeichnis

Verwendungsnachweis:

Spätestens zwei Monate nach Abschluss des Vorhabens (bei QF 1 und 2: binnen eines Monats)

Zwischennachweis:

Bis zum 31.01. des Folgejahres

Mittelabruf der Jahresrate:

Bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres

Verausgabung der abgerufenen
Zuwendungsmittel:

Innerhalb von 2 Monaten

Aufbewahrung der Originalbelege:

Mind. bis zum 31.12.2023

Rückzahlung überzahlter Beträge:

Mitteilung und Rückzahlung an den Fördergeber innerhalb einer Woche


Zurück zur Übersicht Stichwortverzeichnis