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Verwendungsnachweis: |
Spätestens zwei Monate nach Abschluss des Vorhabens (bei QF 1 und 2: binnen eines Monats) |
Zwischennachweis: |
Bis zum 31.01. des Folgejahres |
Mittelabruf der Jahresrate: |
Bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres |
Verausgabung der abgerufenen |
Innerhalb von 2 Monaten |
Aufbewahrung der Originalbelege: |
Mind. bis zum 31.12.2023 |
Rückzahlung überzahlter Beträge: |
Mitteilung und Rückzahlung an den Fördergeber innerhalb einer Woche |
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