Fristen für die Fördernehmer

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Verwendungsnachweis:

Spätestens zwei Monate nach Abschluss des Vorhabens (bei QF 1 und 2: binnen eines Monats)
(Bitte lesen Sie dazu das Stichwort „Verwendungsnachweis“)

Zwischennachweis:

Bis zum 31.01. des Folgejahres

Mittelabruf der Jahresrate:

Bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres

Verausgabung der abgerufenen
Zuwendungsmittel:

Innerhalb von 2 Monaten

Aufbewahrung der Originalbelege:

Mind. bis zum 31.12.2023

Rückzahlung überzahlter Beträge:

Mitteilung und Rückzahlung an den Fördergeber innerhalb einer Woche


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Programmservicestelle der "Zukunftsinitiative Stadtteil"
Brückenstraße 6a, 10179 Berlin
Fax: (030) 247 8185-12, E-Mail: , Internet:www.pss-berlin.eu
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