Beihilfe

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Beihilfe meint die staatliche Förderung von Unternehmen, also von auf Gewinnerzielung ausgerichteten Organisationen. Durch die Unterstützung (z.B. durch Geld, geldwerte Leistungen oder Erlass von Zahlungen) erhalten diese wirtschaftliche Vorteile, die zur Marktverzerrung führen. Daher sind Beihilfen von der EU-Kommission vorab zu genehmigen.

Im Rahmen des ZIS-Programms können nur de-minimis-Beihilfen gewährt werden. Das Wort „De-Minimis“ bedeutet hier, dass diese Förderung so gering ist, dass sie den Wettbewerb innerhalb des gemeinsamen EU-Marktes nicht beeinflusst. Entsprechend der EU-Verordnung 1998/2006 vom 15.12.2006 darf die Gesamtsumme der gewährten De-Minimis-Beihilfe an ein Unternehmen 200.000 € im laufenden sowie den letzten beiden Steuerjahren nicht überschreiten.
Im Zuge der Finanzkrise hat die EU-Kommision Erleichterungen im Beihilferecht zugelassen (allerdings befristet bis zum Jahr 2010). Danach beläuft sich der Schwellenwert der De-Minimis-Beihilfe künftig auf 500.000 €.


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