Entwicklungspflege

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Hinsichtlich der Förderfähigkeit gilt weiterhin das Schreiben SenStadt IV vom 17.06.2005, wonach Kosten für die Entwicklungspflege nicht förderfähig sind.
In dem Schreiben wird festgelegt, dass das Fördervorhaben mit dem Abschluss der Fertigstellungspflege, die je nach Sachverhalt einen Umfang von 6 bis 18 Monaten haben kann, endet. Weitere Voraussetzungen für die Fertigstellungspflege sind, dass das Vorhaben innerhalb des EU-Förderzeitraums (31.12.2015) abgeschlossen wird und die Mittel tatsächlich ausgezahlt wurden.
Achtung: Die Zahlung auf ein bezirkliches Verwahrkonto ist unzureichend!


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