Zwischenverwendungsnachweis bei Projektbeginn nach dem 30.09.

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Generell ist bei mehrjährigen Vorhaben ein Zwischennachweis über das jeweils abgelaufene Haushaltsjahr einzureichen. Der Zwischennachweis besteht aus einem Sachbericht und einem Zahlenmäßigen Nachweis.
Sollte das Vorhaben nach dem 01.10. beginnen oder zum 31.03.des Folgejahres enden, so kann auf die Vorlage des Zwischennachweises verzichtet werden (siehe Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – ANBest-P). Der Zwischennachweis des Folgejahres bzw. der Verwendungsnachweis schließt dann diesen Zeitraum ein.


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