ESF-artige Projekte

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Aus den Mitteln des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) können Projekte der integrierten Stadtentwicklung in folgenden Bereichen gefördert werden: Steigerung des Wirtschaftswachstums, Sanierung der physischen Umwelt, Neuerschließung brachliegender Flächen, Erhaltung und Aufwertung des Natur- und Kulturerbes, die Förderung unternehmerischer Initiative, der lokalen Beschäftigung und der kommunalen Entwicklung, Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bevölkerung.
Ergänzend dürfen auch ESF-artige Projekte , als Projekte aus dem Anwendungsbereich des ESF (Europäischer Sozialfonds), gefördert werden, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Gebietsstrategie stehen.
Unter den ESF fallen personenbezogene Qualifizierungsangebote. Beispielhaft genannt seien die Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt durch Beratung, Sprachschulung und Anerkennung von Kompetenzen oder die Verbesserung der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen durch Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit oder geeignete Hilfs-, Gemeinschafts- und Betreuungsdienste.

Diese ESF-artigen Projekte sind (im Rahmen der Antragsprüfung) gesondert zu kennzeichnen, weil hier spezielle Regelungen für die Förderfähigkeit und die Berichterstattung gelten.

Entscheidender Unterschied bei der Förderfähigkeit ist, dass Ausstattungsgegenstände nicht zum Anschaffungswert, sondern nur zum Zeitwert finanziert werden. Deshalb erhalten diese Projekte folgende Auflage:
Möbel, Betriebsmittel, Fahrzeuge, Infrastruktur, Immobilien und Grundstücke sind nur in Höhe der Abschreibungskosten für die Dauer des Vorhabens und nur im dem Maße, in dem ihr Erwerb nicht unter Nutzung öffentlicher Zuschüsse finanziert worden ist, förderfähig.
Die Abschreibungsfristen können der AfA-Tabelle entnommen werden.

Weitere Informationen zum ESF finden Sie unter
www.berlin.de/sen/strukturfonds/ab2007/esf/esf.html


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