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Telefonkosten mit Einzelverbindungsnachweis und sogenannte "Handy-Karten“ (Prepaid) sind nur förderfähig, wenn hierzu ein nachvollziehbarer Umlageschlüssel eingereicht wird.
Einzelverbindungsnachweis:
Um den Anforderungen des Datenschutzes zu entsprechen, können die letzten drei Ziffern der Rufnummern geschwärzt werden. Bei nicht nachvollziehbaren Telefonaten oder Rufnummern (z.B. zahlreiche Auslandsgespräche) behält sich die PSS bzw. die Förderstelle vor, zur Erläuterung dieser gesonderte Erklärungen vom Fördernehmer einzuholen bzw. anderenfalls die Telefonkosten von nicht plausibel erscheinenden Telefonaten ggf. nicht zu erstatten.
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