Vergabe, geringfügig

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Bis 500 Euro ist nur ein formloser Preisvergleich vorgesehen. In diesen Fällen wird auf eine Dokumentation des formlosen Preisvergleichs durch die Fördernehmer verzichtet. Sofern sich in der Prüfung bei einzelnen Positionen Zweifel ergeben, ob die Vergabe bestimmter Leistungen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entspricht, muss der Fördernehmer aber Angaben zur Vergabe (z.B. zum durchgeführten Preisvergleich) machen.


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