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Für Vergaben bis 500 Euro ist gemäß Ziffer 7.4 AusführungsvorschriftV zu § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO) ein formloser Preisvergleich ausreichend. In diesen Fällen wird auf die Vorlage einer Dokumentation des formlosen Preisvergleichs durch die Fördernehmer verzichtet.
Sofern sich in der Prüfung bei einzelnen Positionen Zweifel ergeben, ob die Vergabe bestimmter Leistungen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entspricht, muss der Fördernehmer aber Angaben zur Vergabe (z.B. zum durchgeführten Preisvergleich) machen.
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