Vergabe, Rahmenverträge

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Leistungen, die im Zuge der „Rahmenverträge für besondere Bauunterhaltungs- maßnahmen“ (gemäß RS SenStadt VI A Nr. 23/2006) durchgeführt werden, sind nicht förderfähig, da aufgrund der Förderzusage der Mitteleinsatz planbar ist und es insofern an der Nicht-Vorhersehbarkeit fehlt, die notwendige Begründung für den Einsatz von Rahmenverträgen ist.


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