Vergabehinweise, allgemeine

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In Verbindung mit der Erhöhung der Wertgrenzen zur freihändigen Vergabe bzw. zur beschränkten Ausschreibung bis Ende 2010 wurde zugleich bestimmt, dass nun über freihändige Vergaben ab 50.000 € und über beschränkte Ausschreibungen ab 150.000 € (jeweils ohne Umsatzsteuer) die Öffentlichkeit nach deren Durchführung in geeigneter Form über das Verfahren und den beauftragten Bieter zu informieren sei.

Für diese Information steht die Vergabeplattform zur Verfügung. Nach einer Registrierung ist die Eingabe der Daten mittels einer Eingabemaske möglich.
Nähere Informationen finden Sie unter www.vergabeplattform.berlin.de .


Merkblatt zu Vergabemodalitäten


Vorversionen des Vergabemerkblattes: Archiv Vergabemerkblatt


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