Vergabe, Veröffentlichungspflicht

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Bei freihändigen Vergaben ab 15.000 € und bei beschränkten Ausschreibungen ab 25.000 € (jeweils ohne Umsatzsteuer) ist die Öffentlichkeit nach deren Durchführung in geeigneter Form über das Verfahren und den beauftragten Bieter zu informieren.

Für diese Information steht die Vergabeplattform zur Verfügung. Nach einer Registrierung ist die Eingabe der Daten mittels einer Eingabemaske möglich.

Nähere Informationen finden Sie unter www.vergabeplattform.berlin.de .


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Programmservicestelle der "Zukunftsinitiative Stadtteil"
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