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Spätestens 2 Monate nach Beendigung des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen (siehe VV ZIS, Punkt 7.5.1). Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht.
In dem Sachbericht sind die Verwendung der Fördermittel sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und vor allem den vorgegebenen Zielen gegenüber zu stellen.
In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Kosten – und Finanzplanes auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen, wie Drittmittel und Eigenmittel und Ausgaben enthalten. Des Weiteren ist dem Verwendungsnachweis eine Belegliste beizufügen, in der die Ausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind.
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