Verwendungsnachweis

Zurück zur Übersicht Stichwortverzeichnis


Spätestens 2 Monate nach Beendigung des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen (siehe Verwaltungsvorschrift Zukunftsinitiative Stadtteil (VV ZIS), Punkt 7.5.1). Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht.

In dem Sachbericht sind die Verwendung der Fördermittel sowie der Verlauf des Projektes und das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und vor allem den vorgegebenen Zielen gegenüber zu stellen. Es sind Aussagen zu den Kooperations- partnern, zu den erreichten Zielgruppen, zur Nachhaltigkeit, zur Öffentlichkeitsarbeit und zu den Eigenleistungen zu treffen. Die Öffentlichkeitsmaßnahmen sind durch Exemplare zu belegen (z.B. Broschüren, Plakate, Flyer).

Der zahlenmäßige Nachweis enthält alle Ausgaben in zeitlicher Folge voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Kosten – und Finanzplanes sowie alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen, wie Eigen- und Drittmittel.

Des Weiteren ist dem Verwendungsnachweis die Belegliste aus der ZIS-Förderdatenbank und sofern erforderlich ein Inventarverzeichnis beizufügen.


Zurück zur Übersicht Stichwortverzeichnis

Programmservicestelle der "Zukunftsinitiative Stadtteil"
Brückenstraße 6a, 10179 Berlin
Fax: (030) 247 8185-12, E-Mail: , Internet:www.pss-berlin.eu
©2012 ARGE Programmservicestelle GbR