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Unter diese Ausgabenkategorie fallen Kosten für die beim Zuwendungsempfänger abhängig Beschäftigten. Kosten für Honorarverträge fallen hingegen unter die Sachmittel.
Personalausgaben sind zuschussfähig, wenn folgende Nachweise vorgelegt werden:
a) Kopie des Arbeitsvertrags; sofern dies nicht dem Arbeitsvertrag zu entnehmen ist,
ist ergänzend eine Abordnung zum Projekt mit Arbeitsbeschreibung vorzulegen;
b) monatliche personengebundene Zahlungsnachweise für Löhne und Gehälter
( Lohnjournal bzw. Gehaltsnachweis), auf denen der Mitarbeiter bestätigt hat, dass er das Gehalt erhalten hat; sofern nicht ohnehin dargestellt, sind auf dem Nachweis die Arbeitgeber-Sozialversicherungsanteile zu vermerken;
c) Bestätigung des Fördernehmers, dass die Steuern und Sozialabgaben für die Beschäftigten abgeführt worden sind. Dies erfolgt automatisch mit jedem Mittelabruf;
d) sofern die Tätigkeit im Projekt nur anteilig erfolgt: tagesgenaue Stundennachweise, die mit Datum und Unterschrift des Mitarbeiters und des Projektleiters versehen sind;
e) Bestätigung der Sozialversicherung, dass der Fördernehmer keine Schulden hat;
f) Bestätigung des Finanzamtes, dass der Fördernehmer keine Schulden hat.
Der Nachweis zu a) ist bis zum ersten Zahlungsabruf, die Nachweise zu b), c) und d) zu jedem Zahlungsnachweis und die Nachweise zu e) und f) mit dem Verwendungs- nachweis vorzulegen. Die Vorlage von sonstigen Belegen (Kontoauszüge, Einzel- übersichten bei Sammelüberweisungen) ist nicht erforderlich. Diese sind allerdings aufzubewahren und auf Anforderungen (z.B. im Rahmen von Prüfungen) zur Verfügung zu stellen.
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