Antrag, Bearbeitungszeit

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Bei der Planung eines Projektes ist üblicherweise ein Zeitraum von 3 Monaten von der Antragseinreichung bis zur ersten Auszahlung einzukalkulieren. Dieser Zeitraum ergibt sich aus folgenden Arbeitsschritten: Antragsprüfung PSS zzgl. Nachlieferungsfrist, Bescheiderteilung Förderstelle, Zustimmung des Fördernehmers hierzu und Stellung des 1. Zahlungsabrufs durch ihn, Prüfung des Zahlungsabrufs durch PSS und Förderstelle sowie Auszahlung.

Daher sollten Anträge spätestens drei Monate vor Projektbeginn gestellt werden. Die Möglichkeit eines vorzeitigen Maßnahmebeginns ist nur für Ausnahmefälle vorgesehen.


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