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Bei der Planung eines Projektes ist üblicherweise ein Zeitraum von 3 Monaten vom Einreichen des Antrags bis zur ersten Auszahlung einzukalkulieren. Dieser Zeitraum ergibt sich aus folgenden Arbeitsschritten: Antragsprüfung PSS zzgl. Nachlieferungsfrist, Bescheiderteilung Förderstelle, Zustimmung des Fördernehmers hierzu und Stellen des 1. Zahlungsabrufs, Prüfung des Zahlungsabrufs durch PSS und Förderstelle sowie Auszahlung.
Daher sollten Anträge spätestens drei Monate vor Projektbeginn gestellt werden. Die Möglichkeit eines vorzeitigen Maßnahmebeginns ist nur für Ausnahmefälle vorgesehen.
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