Antrag, Erfordernis für Änderungsanträge

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Folgende Regelungen für Änderungsanträge bei Bewilligungen bzw. Förderzusagen sind zu beachten:

  • Änderungen sind erforderlich bei wesentlichen inhaltlichen Veränderungen des Projektes hinsichtlich der Zielsetzung bzw. der Durchführung und bei Änderungen des Finanzplanes (Erhöhung oder Überschreitungen Kostenpositionen).
  • Bei Änderungen des Finanzplanes gilt – auch bei Zuschüssen an öffentliche Stellen – die Regelung aus Ziffer 1.2 der ANBest-P: „Die Einzelansätze dürfen um bis zu 20 v. H. überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann. Beruht die Überschreitung eines Einzelansatzes auf behördlichen Bedingungen oder Auflagen, sind innerhalb des Gesamtergebnisses des Finanzierungsplans auch weitergehende Abweichungen zulässig.“ In diesen Fällen sind somit keine Änderungsanträge erforderlich.
  • Keines Änderungsantrages bedarf es auch, wenn eine neue Position eingefügt oder eine Position um mehr als 20 % erhöht wird, wenn dieser Betrag 500 € nicht übersteigt.
  • Verlängerungen der Projektlaufzeit können die Förderstellen in eigener Verantwortung formlos gewähren. Die Änderung ist in den Schlussbescheid (die Schlussmitteilung) aufzunehmen.
  • Änderung von Kassenraten können die Förderstellen in eigener Verantwortung formlos gewähren, soweit dies im Rahmen des Kassenmittelmanagements möglich ist.


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