Belege

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Für jede Ausgabe bzw. Zahlung, die geltend gemacht werden soll, muss ein Beleg vorgelegt werden.
Diese Belege bestehen bei Barzahlung aus der quittierten Rechnung (dem Kassenbon), ansonsten aus der Rechnung und dem Zahlungsbeleg (Kontoauszug).

Ein Beleg muss grundsätzlich folgende Angaben beinhalten (bei einigen Supermärkten wird nur auf Aufforderung ein Bon mit MwSt. erstellt):


Belege ab 150 € (inkl. MwSt.) müssen zudem beinhalten:


Bei Barzahlungen bestätigt der Lieferant auf der Rechnung, den Rechnungsbetrag erhalten zu haben (quittierte Rechnung).

Die Belege sind mit dem Zahlungsabruf im Original und als Kopie einzeln bei der PSS einzureichen.
Von öffentlichen Stellen sind beglaubigte Kopien einzureichen.


Sammelbelege
Mehrere Einzelbelege können nachträglich nicht zu einem Sammelbeleg (z.B. „Büromaterial“) zusammengefasst werden, da dann die oben genannten Angaben nicht mehr nachvollziehbar sind. Es ist aber möglich, z.B. vorab mehrere Bestellungen zusammenzufassen und so Rabatte in Anspruch zu nehmen.

Beispiel: Für fünf Projekte werden auf eine Rechnung Büromaterialien gekauft, die auf die fünf Projekte aufgeteilt werden. Der eine Rechnungsbetrag wird nach einem nachvollziehbaren Umlageschlüssel auf die Projekte aufgeteilt, was auf einem Beiblatt gesondert dargestellt wird. Dieses Beiblatt wird bei jedem Projekt zusammen mit dem Originalrechnungs-/-zahlungsbeleg und einer Kopie davon bei der PSS eingereicht. Gegebenenfalls. kann auch auf den Originalbeleg verwiesen werden, sofern er bereits bei einem anderen, bei der PSS geprüften Projekt vorgelegten wurde. Gleichzeitig wird der umgelegte Betrag als Beleg in der Datenbank eingegeben.


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