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Bereits im Zuge der Antragstellung sollte sorgfältig geprüft werden, ob durch das Projekt Einnahmen, z.B. Teilnahmegebühren, Mieteinnahmen o. ä. entstehen. Die Einnahmen werden mit den anfallenden Ausgaben verrechnet (vgl. Nr. 1.2 Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-P) zu § 44 Landeshaushaltsordnung). Sie sind – sofern bekannt - bereits im Antrag und später auch in den Zahlungsabrufen /-nachweisen sowie im Verwendungsnachweis anzugeben.
Wenn erst während des Projektverlaufs unerwartete oder unerwartet hohe Einnahmen entstehen, ist dies gemäß Nr. 5 ANBest-P unverzüglich der Förderstelle mitzuteilen.
Ggf. ermäßigt sich dadurch gemäß Nr. 2 ANBest-P die Zuwendung.
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