Erfolgskontrolle

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Bei allen Zuwendungen ist eine Erfolgskontrolle durchzuführen, ob das mit ihr beabsichtigte Ziel voraussichtlich erreicht wird bzw. erreicht worden ist. Sie kann sowohl projektbegleitend als auch mit der Durchführung der Nachweisprüfung verbunden werden. Hierfür sind den Prüfbehörden und ihren Beauftragten jederzeit die erforderlichen Nachweise auszuhändigen, bzw. Beobachtungen des Projektverlaufs durch Besuche der Veranstaltungen oder Vorstellungen in der Steuerungsrunde bzw. beim Quartiersrat zu ermöglichen.


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