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Wenn sich Ihr Projekt wesentlich ändert – sei es finanziell oder inhaltlich – müssen Sie hierüber die Förderstelle unverzüglich informieren.
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise in Nr. 5 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung:
Danach sind Sie verpflichtet der Förderstelle anzuzeigen, wenn:
- sich Tatsachen ergeben, die zu einer Ermäßigung der Zuwendung führen (geringere Gesamtausgaben, höhere Deckungsmittel etc.)
- der Verwendungszweck oder andere wichtige Umstände sich ändern oder wegfallen
- abzusehen ist, dass der Zuwendungszweck (das Ziel des Projektes) nicht oder mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist
- die ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht werden können,
- zu inventarisierende Gegenstände (über 150 €) innerhalb der zeitlichen Bindung nicht mehr benötigt oder für einen anderen Zuwendungszweck verwendet werden
- ein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen beantragt oder eröffnet wird
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