Mitteilungspflichten

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Wenn sich Ihr Projekt wesentlich ändert – sei es finanziell oder inhaltlich – müssen Sie hierüber die Förderstelle unverzüglich informieren.
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise in Nr. 5 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung:
Danach sind Sie verpflichtet der Förderstelle anzuzeigen, wenn:

  1. sich Tatsachen ergeben, die zu einer Ermäßigung der Zuwendung führen (geringere Gesamtausgaben, höhere Deckungsmittel etc.)
  2. der Verwendungszweck oder andere wichtige Umstände sich ändern oder wegfallen
  3. abzusehen ist, dass der Zuwendungszweck (das Ziel des Projektes) nicht oder mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist
  4. die ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht werden können,
  5. zu inventarisierende Gegenstände (über 150 €) innerhalb der zeitlichen Bindung nicht mehr benötigt oder für einen anderen Zuwendungszweck verwendet werden
  6. ein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen beantragt oder eröffnet wird


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