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Das Gebot der Wirtschaftlichkeit verlangt, dass sämtliche Vergünstigungen, die Sie in Anspruch nehmen können, auch genutzt werden.
Nehmen Sie Rabatte oder Skonti, die Ihnen ein Lieferant eingeräumt hat, nicht in Anspruch, werden diese Ihnen dennoch bei der Ausgabenprüfung abgezogen. Dabei kommt es auch nicht darauf an, aus welchen Gründen Sie z.B. Skonti nicht in Anspruch genommen haben.
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