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Um die in der Bewilligung zugesagten Mittel ausgezahlt zu bekommen, muss der Fördernehmer einen Zahlungsabruf stellen. Hierfür steht in der ZIS-Förderdatenbank ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Im Zahlungsabruf ist der Stand des Projektes in einem Sachbericht kurz zu dokumentieren, damit die Förderstelle prüfen kann, ob die Auszahlung angemessen ist.
Sämtliche bereits erfolgte Ausgaben sind in der Belegliste darzustellen. Für alle Ausgaben sind entsprechende Belege (siehe Belege) vorzulegen. Zudem ist anzugeben, in welchem Umfang Mittel für die Arbeit der kommenden zwei Monate benötigt werden (Hinweis: Dies gilt nicht für Projekte im Programm Bildung im Quartier, da diese im Erstattungsverfahren umgesetzt werden.).
Für die Bearbeitung der Zahlungsabrufe ist von der Antragstellung bis zur Auszahlung ein Zeitraum von ca. einem Monat einzukalkulieren.
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